Der Stadtrat von Zug hat am 14. Januar 2025 den kommunalen Richtplan festgesetzt und die Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) inkl. Gewässerraumfestlegung zu Handen des Grossen Gemeinderats verabschiedet.
Warum eine Ortsplanungsrevision?
Das Bundesgesetz über die Raumplanung fordert, dass die Gemeinden ihre Nutzungsplanungen zirka alle 15 Jahre überprüfen und anpassen, falls sich die Verhältnisse in diesem Zeitraum erheblich geändert haben. Alle Gemeinden im Kanton Zug und damit auch die Stadt Zug arbeiten derzeit an einer Revision.
Die Revision ist sinnvoll, weil sowohl der Bund als auch der Kanton die planungsrechtlichen Grundlagen in den vergangenen Jahren überarbeitet haben:
- Das Bundesgesetz über die Raumplanung wurde vor rund zehn Jahren überarbeitet. Die Zuger Bevölkerung stimmte im Jahr 2013 den neuen Rechtsgrundlagen mit einem Ja-Anteil von 71.4% zu (Ja-Anteil gesamte Schweiz 62.9%).
- Im Anschluss daran hat der Kanton Zug seine rechtlichen Grundlagen (Richtplan, Planungs- und Baugesetz PBG und die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz VPBG) revidiert und den Vorgaben des Bundes angepasst.
- Durch den Beitritt des Kantons Zug zur IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe) wurden gleichzeitig neue Begriffe und Messweisen eingeführt.
Mitwirkung im Prozess
Die Revision der Ortsplanung gliedert sich gemäss Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und der kantonalen Baugesetzgebung in zwei Teile:
In der ersten Phase wurden Konzepte und Strategien für die Entwicklung der Stadt erarbeitet und in verschiedenen Mitwirkungsprozessen geschärft . Als Zeithorizont für die Überlegungen gilt das Jahr 2040. Die Mitwirkung erfolgte als Dialog zwischen Behörden, Experten, Bevölkerung und Interessengruppen. Nach diesem Prozess hat der Stadtrat die Räumliche Gesamtstrategie beschlossen und dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Den Abschluss der ersten Phase bildet der kommunale Richtplan, der vom Stadtrat am 14. Januar 2025 festgesetzt wurde.
In der zweiten Phase wurde die Nutzungsplanung (Bauordnung und Zonenplan) überarbeitet und die Gewässerraumfestlegung erarbeitet. Die Nutzungsplanung wurde vom Stadtrat am 14. Januar 2025 in 1. Lesung zu Handen des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Sie durchläuft den politischen Prozess in den Jahren 2025 und 2026. In öffentlichen Auflagen können die Stimmberechtigten durch Einwendungen, respektive Beschwerden, formell mitwirken. Nach der politischen Beratung werden die Dokumente der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet. Den Abschluss der Ortsplanungsrevision bildet die Genehmigung durch den Regierungsrat.
Wichtige Konzepte, Räumliche Gesamtstrategie, Kommunaler Richtplan
Konzept Mobilität und Freiraum
Zu den zentralen Aufgaben der Ortsplanung gehört die Erstellung eines übergeordneten Mobilitätskonzepts. Der kantonale Richtplan legt fest, in welchen Gebieten der Stadt künftig eine Verdichtung stattfinden darf. Erste Überlegungen der Gemeinden Baar und Zug zeigen auf, dass die damit mögliche Entwicklung nur mit klaren Vorstellungen bezüglich der Mobilität bewältigt werden kann. Das Konzept Mobilität und Freiraum ist erarbeitet und liegt seit Juni 2022 vor.
Stadtraumkonzept
In den vergangenen Jahren verlief die Verdichtung der Stadt nicht immer im Einklang mit einer Aufwertung des öffentlich zugänglichen Stadtraums. Es wurden nicht im gleichen Masse zusätzliche Grün- und Freiräume geschaffen oder die Strassenräume und das Fuss- und Radwegnetz aufgewertet und ergänzt, wie zusätzliche Nutzflächen entstanden sind. Das Grundlagenpapier «Stadtraumkonzept Zug 2050» betont, wie wichtig es ist, den öffentlichen Stadtraum auf die Bedürfnisse und Empfindungen der Bevölkerung auszurichten. Die sorgfältige, differenzierte Gestaltung des öffentlichen Raums hilft den Bewohner/innen, sich in ihrer Stadt zu orientieren, sie prägt den Charakter unterschiedlichster Orte und verbindet diese gleichzeitig zu einem stimmigen Ganzen.
Räumliche Gesamtstrategie
Aufgrund der zentralen Bedeutung von Mobilität und Freiraum wurden diese beiden Aspekte in der aktuellen Revision der Ortsplanung als Erstes bearbeitet und mit der Bevölkerung diskutiert. In einem zweiten Schritt folgten weitere Themen aus den Bereichen Siedlung, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung. Im Erarbeitungsprozess der Gesamtstrategie wurden die Themen in drei öffentlichen Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung unterbreitet. Die Räumliche Gesamtstrategie Zug 2040 wurde am 12. April 2022 vom Stadtrat verabschiedet.
Kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan ist das Instrument des Stadtrats zur Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung. Er ist Grundlage für die Nutzungsplanung und von städtischen Infrastrukturprojekten und ist für die städtischen Behörden verbindlich, jedoch nicht für private Grundeigentümer. Der Richtplan stand in einer öffentlichen Auflage vom 20. Oktober bis zum 20. Dezember 2023 für Rückmeldungen aus der Bevölkerung zur Verfügung. Erfreulicherweise war die Teilnahme an der öffentlichen Mitwirkung sehr hoch und mehr als 3'500 Mitwirkungsbeiträge gingen ein. Sämtliche Mitwirkungsbeiträge wurden durch das Baudepartement gruppiert, zusammengefasst und beantwortet. Der Stadtrat hat den Richtplan am 14. Januar 2025 festgesetzt.
Organisation
Die politische Leitung liegt bei Eliane Birchmeier, Stadträtin und Vorsteherin des Baudepartements, die Gesamtprojektleitung bei der Abteilung Städtebau und Planung. Ergänzt wird das Team mit politischen sowie fachlichen Begleitgruppen und externen Planungsbüros.
Die Bevölkerung und Interessengruppen erhalten laufend Gelegenheit, aktiv an der Ortsplanung mitzuwirken.
Zeitablauf
Ab 2020 wurden die Grundlagen für die Ortsplanungsrevision erarbeitet. In drei öffentlichen Mitwirkungsverfahren konnte sich die Bevölkerung einbringen. Der Stadtrat hat die Räumliche Gesamtstrategie Zug 2040 am 12. April 2022 verabschiedet. Der kommunale Richtplan wurde vom 20. Oktober bis zum 20. Dezember 2023 öffentlich aufgelegt und bot wiederum die Möglichkeit zur Mitwirkung. Der Richtplan wurde am 14. Januar 2025 vom Stadtrat festgesetzt.
Der Zonenplan und die Bauordnung wurden bis Ende 2024 überarbeitet und vom Stadtrat am 14. Januar 2025 zu Handen des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Der politische Prozess läuft bis 2026. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Frühjahr 2027 statt. Den Abschluss der Ortsplanungsrevision bildet die Genehmigung durch den Regierungsrat.
Links zu Richtplan und Nutzungsplanung
Die Unterlagen zum kommunalen Richtplan, der vom Stadtrat am 14. Januar 2025 festgesetzt wurde, finden Sie auf dieser Website: Projekt Ortsplanungsrevision Richtplan
Website Baudepartement: Ortsplanungsrevision Richtplan
Die Unterlagen zur Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) inkl. Gewässerraumfestlegung, die vom Stadtrat am 14. Januar 2025 zu Handen des Grossen Gemeinderats verabschiedet wurden, finden Sie im öffentlichen Ratsinformationssystem des Grossen Gemeinderats:
Ratsinformationssystem des Grossen Gemeinderats