Das Bundesgesetz über die Raumplanung fordert, dass die Gemeinden ihre Nutzungsplanungen zirka alle 15 Jahre überprüfen und anpassen, falls sich die Verhältnisse in diesem Zeitraum erheblich geändert haben. Alle Gemeinden im Kanton Zug und damit auch die Stadt Zug arbeiten derzeit an einer Revision.
Warum eine Ortsplanungsrevision?
Das Bundesgesetz über die Raumplanung fordert, dass die Gemeinden ihre Nutzungsplanungen zirka alle 15 Jahre überprüfen und anpassen, falls sich die Verhältnisse in diesem Zeitraum erheblich geändert haben. Alle Gemeinden im Kanton Zug und damit auch die Stadt Zug arbeiten derzeit an einer Revision. Die kantonale Baudirektion gibt den Zuger Gemeinden dafür Zeit bis zum Jahr 2025.
Die Revision ist sinnvoll, weil sowohl der Bund als auch der Kanton die planungsrechtlichen Grundlagen in den vergangenen Jahren überarbeitet haben:
- Das Bundesgesetz über die Raumplanung wurde vor rund zehn Jahren überarbeitet. Die Zuger Bevölkerung stimmte im Jahr 2013 den neuen Rechtsgrundlagen mit einem Ja-Anteil von 71.4% zu (Ja-Anteil gesamte Schweiz 62.9%).
- Im Anschluss daran hat der Kanton Zug seine rechtlichen Grundlagen (Richtplan, Planungs- und Baugesetz PBG und die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz VPBG) revidiert und den Vorgaben des Bundes angepasst.
- Durch den Beitritt des Kantons Zug zur IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe) wurden gleichzeitig neue Begriffe und Messweisen eingeführt.
Mitwirkung im Prozess
Die Revision der Ortsplanung gliedert sich gemäss Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und der kantonalen Baugesetzgebung in zwei Teile:
In der ersten Phase wurden Konzepte und Strategien für die Entwicklung der Stadt erarbeitet und in verschiedenen Mitwirkungsprozessen geschärft . Als Zeithorizont für die Überlegungen gilt das Jahr 2040. Die Mitwirkung erfolgte als Dialog zwischen Behörden, Experten, Bevölkerung und Interessengruppen. Nach diesem Prozess hat der Stadtrat die Räumliche Gesamtstrategie beschlossen und dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Den Abschluss der ersten Phase bildet der kommunale Richtplan, der in einer öffentlichen Auflage unterbreitet wird.
In der zweiten Phase werden die Bauordnung, der Zonenplan und die entsprechenden Reglemente überarbeitet und vom Grossen Gemeinderat beraten und verabschiedet. Zu beiden Lesungen erfolgt eine öffentliche Auflage, bei der die Stimmberechtigten durch Einwendungen, respektive Beschwerden, formell mitwirken können. Nach der politischen Beratung werden die Dokumente der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet.
Herausforderung
Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum
Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort. Er wird aufgrund seiner zentralen Lage in der Schweiz, seiner landschaftlichen und wirtschaftlichen Qualitäten und der Nähe zur Wirtschaftsmetropole Zürich weiterhin wachsen. Dieses Wachstum an Bewohner/innen und Arbeitsplätzen soll gemäss kantonalem Richtplan zu 85 Prozent im Siedlungsgebiet der Gemeinden Risch, Hünenberg, Cham, Steinhausen, Baar und Zug stattfinden. Dies führt unter anderem zu einer Konzentration in der Stadt Zug.
Nach den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes hat die zukünftige Entwicklung ohne zusätzliche Einzonungen zu erfolgen. Ausgenommen davon sind einzig Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen sowie wenige, kleinere Anpassungen des Baugebiets. Die Entwicklung der Stadt Zug wird somit schwergewichtig über die Verdichtung bereits bebauter Gebiete erfolgen.
Das Baudepartement geht davon aus, dass die Stadt Zug bis im Jahr 2040 auf gegen 46'000 Einwohner/innen und 50'000 Beschäftigte anwachsen wird. (Stand 2021: 31'400 Einwohner/innen und 41'000 Arbeitsplätze). Diese Einschätzung basiert auf konkreten Projekten sowie dem Potenzial der verbleibenden Bauzonen. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Verdichtungsgebiete im Zentrum der Stadt sowie in der Äusseren Lorzenallmend. Diverse Planungen und Projekte innerhalb der Verdichtungsgebiete befinden sich in Vorbereitung, im Prozess der gesetzlichen Verankerung oder bereits in der Umsetzung.
Ausbau der Infrastruktur
Das prognostizierte Wachstum führt zu einem Ausbau der erforderlichen Infrastrukturen. Weiter sind genügend Naherholungsflächen und Sportanlagen zur Verfügung zu stellen. Auch die Anlagen für die Ver- und Entsorgung sind stetig den wachsenden Anforderungen anzupassen. Das Baudepartement überprüft die bestehenden Infrastrukturen und klärt ab, wo noch innere Reserven bestehen. Auch für die öffentlichen Infrastrukturen gilt das Prinzip der Verdichtung nach innen. Erst wenn alle Reserven aufgebraucht sind, wird die Einzonung zusätzlicher Flächen ins Auge gefasst.
Themen der Revision
Die Revision der Ortsplanung legt jeweils die Strategie für die Entwicklung der Stadt Zug mit Zeithorizont 2040 fest. Inhaltlich umfasst die Ortsplanung die Bereiche Siedlung, Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung:
Teilbereich Siedlung
- Siedlungsgebiet (Wachstum / Begrenzung)
- Siedlungsqualität (Städtebau / Dichten / Naherholung in der Siedlung)
- Ortsbildschutz und Denkmalpflege
- Öffentliche Bauten und Anlagen
- Kernzonen / Einkauf und Fachmärkte
- Preisgünstiger Wohnraum
- Neue Baurechtsbestimmungen
Teilbereich Landschaft
- Landwirtschaft
- Wald
- Landschaftsschongebiete
- Naturschutzgebiete und Naturobjekte
- Gewässer
- Naturgefahren
- Gebiete für Sport und Erholung
Teilbereich Verkehr
- Verkehrsstrategie der Gemeinde
- Priorisierung der Verkehrsvorhaben
- Flankierende Massnahmen
- Strassennetz
- Fusswegnetz
- Radwegnetz
- Öffentlicher Verkehr (Grobverteiler, Mittelverteiler, Feinverteiler)
Ver- und Entsorgung
- Siedlungsabfälle
- Abwasser
- Grundwasser und Wasserversorgung
- Altlasten
- Energie
Wichtige Konzepte, Räumliche Gesamtstrategie, Kommunaler Richtplan
Konzept Mobilität und Freiraum
Zu den zentralen Aufgaben der Ortsplanung gehört die Erstellung eines übergeordneten Mobilitätskonzepts. Der kantonale Richtplan legt fest, in welchen Gebieten der Stadt künftig eine Verdichtung stattfinden darf. Erste Überlegungen der Gemeinden Baar und Zug zeigen auf, dass die damit mögliche Entwicklung nur mit klaren Vorstellungen bezüglich der Mobilität bewältigt werden kann. Das Konzept Mobilität und Freiraum ist erarbeitet und liegt seit Juni 2022 vor.
Stadtraumkonzept
In den vergangenen Jahren verlief die Verdichtung der Stadt nicht immer im Einklang mit einer Aufwertung des öffentlich zugänglichen Stadtraums. Es wurden nicht im gleichen Masse zusätzliche Grün- und Freiräume geschaffen oder die Strassenräume und das Fuss- und Radwegnetz aufgewertet und ergänzt, wie zusätzliche Nutzflächen entstanden sind. Das Grundlagenpapier «Stadtraumkonzept Zug 2050» betont, wie wichtig es ist, den öffentlichen Stadtraum auf die Bedürfnisse und Empfindungen der Bevölkerung auszurichten. Die sorgfältige, differenzierte Gestaltung des öffentlichen Raums hilft den Bewohner/innen, sich in ihrer Stadt zu orientieren, sie prägt den Charakter unterschiedlichster Orte und verbindet diese gleichzeitig zu einem stimmigen Ganzen.
Räumliche Gesamtstrategie
Aufgrund der zentralen Bedeutung von Mobilität und Freiraum wurden diese beiden Aspekte in der aktuellen Revision der Ortsplanung als Erstes bearbeitet und mit der Bevölkerung diskutiert. In einem zweiten Schritt folgten weitere Themen aus den Bereichen Siedlung, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung. Im Erarbeitungsprozess der Gesamtstrategie wurden die Themen in drei öffentlichen Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung unterbreitet. Die Räumliche Gesamtstrategie Zug 2040 wurde am 12. April 2022 vom Stadtrat verabschiedet.
Kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan ist das Instrument des Stadtrats zur Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung. Er ist Grundlage für die Nutzungsplanung und von städtischen Infrastrukturprojekten und ist für die städtischen Behörden verbindlich, jedoch nicht für private Grundeigentümer. Der Richtplan steht in einer öffentlichen Auflage vom 20. Oktober bis zum 20. Dezember 2023 für Rückmeldungen aus der Bevölkerung zur Verfügung.
Organisation
Die politische Leitung liegt bei Eliane Birchmeier, Stadträtin und Vorsteherin des Baudepartements, die Gesamtprojektleitung bei der Abteilung Städtebau und Planung. Ergänzt wird das Team mit politischen sowie fachlichen Begleitgruppen und externen Planungsbüros.
Die Bevölkerung und Interessengruppen erhalten laufend Gelegenheit, aktiv an der Ortsplanung mitzuwirken.
Zeitablauf
Ab 2020 wurden die Grundlagen erarbeitet. In drei öffentlichen Mitwirkungsverfahren konnte sich die Bevölkerung einbringen. Der Stadtrat hat die Räumliche Gesamtstrategie Zug 2040 am 12. April 2022 verabschiedet. Der kommunale Richtplan wurde vom 20. Oktober bis zum 20. Dezember 2023 öffentlich aufgelegt und bot wiederum die Möglichkeit zur Mitwirkung.
Der Zonenplan und die Bauordnung wurden bis zum Frühling 2024 überarbeitet. Der anschliessende politische Prozess läuft bis 2025/2026. Den Abschluss der Ortsplanungsrevision bildet die Genehmigung durch den Regierungsrat.