Filter

Aktuell
Archiv
Hier finden Sie Mitteilungen des Baudepartements.
Die News eines Jahres sind chronologisch aufgelistet; weiter zurückliegende Mitteilungen werden im Archiv verwaltet.
(Auswahl über Filter)
19.04.2024
Bauarbeiten an der Gotthardstrasse schreiten planmässig voran

Strassen und Wege

Bauarbeiten an der Gotthardstrasse schreiten planmässig voran

Die Bauarbeiten an der Gotthardstrasse im Abschnitt Alpenstrasse bis Baarerstrasse werden bis Mitte Mai weitgehend abgeschlossen. Der Verkehr kann danach in diesem Abschnitt wieder regulär zirkulieren. Die SBB-Unterführung wird dann soweit abgesenkt sein, dass auch die Elektrobusse der ZVB diese Strecke befahren können.

In der Gotthardstrasse West und der Grafenaustrasse im Bereich der SBB-Unterführung werden ab Mai 2024 bis ca. Juli 2024 Strassenbauarbeiten ausgeführt. Dabei bleibt die Gotthardstrasse im Einbahnregime befahrbar. Die Wegfahrt aus dem Parkhaus Neustadtplatz erfolgt zeitweise über die Aabachstrasse. Die Ein- und Ausfahrt von der Pilatusstrasse in die Gotthardstrasse wird während einem längeren Zeitraum gesperrt. Die privaten Zufahrten zu den Liegenschaften der Gotthardstrasse bleiben – abgesehen von kurzen Unterbrüchen – gewährleistet. Für Fussgängerinnen und Fussgänger ist der Zugang den einzelnen Liegenschaften jederzeit möglich.

Ab ca. Juli 2024 bis ca. November 2024 erfolgen die Bauarbeiten an der Alpenstrasse südlich der Bushaltestellen bis zur Kreuzung Bundesplatz beim Coop City.

Im Zusammenhang mit der neuen Strassenraumgestaltung werden sechs bestehende Bäume entfernt und durch zehn neue Bäume ersetzt. Die Anordnung der neuen Bäume ermöglicht eine grosszügige und optimierte Gestaltung des Fussgängerraums.

22.03.2024
Bauarbeiten zur Sanierung der Industriestrasse Süd

Strassen und Wege

Bauarbeiten zur Sanierung der Industriestrasse Süd

Die Stadt Zug saniert die Industriestrasse Süd im Abschnitt Metallstrasse bis Göblistrasse. Um die Lärmschutzverordnung zu erfüllen, wird ein lärmmindernder Strassenbelag eingebaut und Tempo 30 eingeführt. Im Zuge dieser Arbeiten werden Meteor- und Schmutzwasserleitungen saniert und Wasserleitungen der WWZ Energie AG ersetzt. Ebenso sind Werkleitungen für die Stromversorgung und die Telekommunikation Bestandteile des Projekts. Die Bauarbeiten werden in fünf Phasen umgesetzt und enden im Herbst 2025. Erstmals erfolgen die laufend aktualisierten Informationen über eine ausführliche Projekt-Internetseite mit Animationen.

Das Projekt sieht vor, den kompletten Strassenbau zu ersetzen und die Randabschlüsse an die neuen Projekthöhen anzupassen. Dabei wird die Gestaltung des Strassenraums angepasst. Einzelne Bäume werden neu gepflanzt. Sie erhalten grosszügige Baumgruben, damit sich ihr Wurzelwerk gut entfalten kann. Eine zentrale Rolle für den Sanierungsabschnitt ist die Lärmsanierung mittels Einführung von Tempo 30 und dem Einsatz eines lärmmindernden Deckbelags. Die Bushaltestellen «Bleichi» und «Göbli» werden hindernisfrei ausgebaut.

Im Zuge dieser Arbeiten werden Meteor- und Schmutzwasserleitungen der Stadt und bei Bedarf von Privaten saniert. Auf der Industriestrasse werden Teile der Wasserleitungen der WWZ Energie AG ersetzt. Weitere Werkleitungen wie die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung, Stromversorgung und Telekommunikation sind ebenfalls Bestandteil des Projekts.

Das breit abgestützte Projekt wurde in einer mehrjährigen Planung entwickelt und unter der Mitwirkung des Quartiers ein Betriebs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Im Rahmen der Umsetzung des Projekts soll die Industriestrasse im Quartier Guthirt aufgewertet werden. Durch ergänzende Begrünungsmassnahmen wird der Strassenraum attraktiver gestaltet sowie das Stadtklima und die Aufenthaltsqualität verbessert. Es werden folgende Ziele realisiert: die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Nutzer/innen mit erhöhtem Schutzbedürfnis (insbesondere Schulkinder), die Reduktion der Fahrbahnbreite zur Unterstützung Tempo 30 und Verbreiterung von Trottoirs, hindernisfreie Anlegekanten der Bushaltestellen «Bleichi» und «Göbli», die Umgestaltung und Aufwertung des Vorplatzes des Gewerblich-Industriellen Bildungszentrums GIBZ auf der Seite Industriestrasse, die Sanierung des Strassenoberbaus, der Strassen- und Siedlungsentwässerung sowie der Werkleitungen.

Die laufend aktualisierte Information für Anwohnerinnen und Anwohner und Interessierte erfolgt erstmals digital und mit Animationen über eine spezielle Projekt-Internetseite: www.stadtzug.ch/industriestrasse

23.02.2024
Bauprofile zur Erweiterung des Strandbads am Chamer Fussweg

Badeanlagen am Zugersee

Bauprofile zur Erweiterung des Strandbads am Chamer Fussweg

Auf der Oeschwiese am Chamer Fussweg 13, neben dem bestehenden Strandbad Zug, wurden bereits Bauprofile errichtet. Sie zeigen an, dass hier etwas Neues gebaut werden soll. Das entsprechende Baugesuch wird demnächst eingereicht.

Am 23. Januar 2024 hat der Grossen Gemeinderat (GGR) dem Beschlussentwurf über den Objektkredit zur Erweiterung des Strandbads am Chamer Fussweg mit 25 zu 9 Stimmen zugestimmt. Die Stadtzuger Bevölkerung wird am 9. Juni 2024 an der Urne über die Erweiterung des Strandbads entscheiden können.

Der Baustart der Erweiterung ist nach Schliessung des Badebetriebs Ende September 2024 geplant. Die Ufer- und Wasserbaumassnahmen in der Flachwasserzone sind vor der Fischschonzeit (Beginn 1. März) abzuschliessen. Um den Zeitplan unter Berücksichtigung der Schonzeit einhalten zu können, wird die Baueingabe Anfang März 2024 bereits vor der Volksabstimmung im Amtsblatt publiziert unter dem Vorbehalt einer positiven Volksabstimmung. Die Eröffnung ist 2025/2026 geplant.

Das Zuger Strandbad am Chamer Fussweg erfreut sich grosser Beliebtheit und ist an schönen Sommertagen stets sehr stark frequentiert. Nun soll es mit der benachbarten Oeschwiese um die doppelte Fläche erweitert werden, damit den vielen grossen und kleinen Badegästen in Zukunft mehr Platz zur Verfügung steht. Im nördlichen Teil der Oeschwiese entsteht der neue Haupteingang, dem sich auf beiden Seiten zwei bogenförmige Neubauten mit den Garderoben und dem neuen Restaurant mit grosszügiger Aussenterrasse anschliessen. An die rund 5'000 m2 grosse Liegewiese mit auf dem Gelände verteilten schattenspendenden Baumgruppen fügt sich die neue Bucht mit dem Sandstrand an. Das Areal des heutigen Strandbads wird mit einem grossen Kinderplanschbecken, Spielbereichen, Liegewiesen und separaten Garderoben vor allem auf die Bedürfnisse von Familien mit kleineren Kindern ausgerichtet. Die beliebten Sitzplätze unter den Bäumen bleiben bestehen. Für das leibliche Wohl sorgt ein erweiterter Kiosk mit einem Gastroangebot. Über einen neuen Fussweg, der vom Hafen her entlang des Seeufers führt, wird das Strandbad auch ausserhalb der Badesaison für die Bevölkerung zugänglich sein.

Das bestehende Strandbad öffnet am Sonntag, 12. Mai 2024 für die Badesaison die Türen und schliesst am 15. September 2024.

17.01.2024
Schlüsselübergabe für den Neubau der Notzimmer im Göbli

Notzimmer im Göbli

Schlüsselübergabe für den Neubau der Notzimmer im Göbli

Der Neubau der Notzimmer an der Industriestrassse im Göbli ist vollendet. Nach einer Bauzeit von eineinhalb Jahren konnte der Schlüssel offiziell vom Baudepartement an das Departement für Soziales, Umwelt und Sicherheit übergeben werden. Im Frühjahr werden die ersten Bewohnenden in das sechsstöckige Gebäude mit seinen insgesamt 30 Zimmern einziehen können. Die Notzimmer bieten Personen aus der Stadt Zug eine vorübergehende Bleibe in einer Notsituation, bis sie wieder über eine eigene Wohnung verfügen.

Am nördlichen Stadtrand von Zug gelegen, entstanden an der Industriestrasse die neuen Notzimmer der Stadt Zug. Nach dem Baustart im Sommer 2022 konnte der Neubau gemäss Terminplan innerhalb von eineinhalb Jahren errichtet werden. Das sechsstöckige Gebäude ordnet sich mit seiner ruhigen Fassade aus Holzelementen optimal in die bestehende Umgebung ein. Der Innenausbau ist mit zweckmässigen Materialien zurückhaltend und wohnlich gestaltet. Im Erdgeschoss sind die Empfangs- und Betriebsräume sowie die Technik angeordnet. Auf den oberen fünf Stockwerken befinden sich die Wohngeschosse mit jeweils sechs hellen Einzelzimmern, die mit Mobiliar und einer Nasszelle ausgestattet sind und über einen kleinen Balkon verfügen. Die Etagenduschen und Etagenküchen mit Gemeinschaftsraum teilen sich die Bewohnerinnen und Bewohner. Im obersten Stock können die Räume bei Bedarf so zusammengelegt werden, dass sie sich für Familien eignen. Die Energieversorgung erfolgt über das Wärmeverbundnetz der WWZ und die Stromversorgung über die eigene Photovoltaikanlage auf dem Flachdach. Der Neubau ist «Minergie-P-ECO» zertifiziert.

Die Notzimmer stehen Einwohnenden der Stadt Zug zur Verfügung, die sich in einer vorübergehenden Notsituation befinden und von Obdachlosigkeit betroffen wären. Um einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen wurde ein Neubau benötigt, weil es in der Stadt Zug in der Vergangenheit regelmässig an Notzimmern fehlte und zusätzlich die bestehenden Notzimmer im alten Kantonsspital wegfallen werden. Nach dem Einrichten des Hauses und den sonstigen Vorbereitungen werden im Frühjahr die ersten Bewohnenden einziehen können. Für den Betrieb der Notzimmer ist im Auftrag der Stadt Zug neu die Stiftung Heilsarmee zuständig. Die Bevölkerung der Stadt Zug wird nach Inbetriebnahme der Notzimmer zu einem Tag der offenen Tür im Juni 2024 eingeladen

Bildlegende:

Schlüsselübergabe der Notzimmer im Göbli (v.l.): Luzia Gisler (Leiterin Soziale Dienste), Stadträtin Barbara Gysel (Vorsteherin Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit), Stadträtin Eliane Birchmeier (Vorsteherin Baudepartement) und Joao Alves (Projektleiter Hochbau).

09.01.2024
Stadtrat empfiehlt Ja zur Umfahrung Zug

Umfahrung Zug

Stadtrat empfiehlt Ja zur Umfahrung Zug

Am 3. März 2024 entscheidet die Stimmbevölkerung des Kantons Zug, ob das Stadtzuger Zentrum nach jahrzehntelangem Ringen eine Umfahrung erhält und von den täglichen Verkehrslawinen befreit wird. Die Umfahrung löst auf Generationen hinaus das akute Verkehrsproblem und steigert die Lebensqualität im Zentrum nachhaltig. Unter anderem soll die Vorstadt mit Promenade, Grünräumen und dem Übergang in die Altstadt verkehrsfrei werden. Der Stadtrat von Zug empfiehlt am 3. März 2024 ein Ja zur Umfahrung Zug.

Umfahrung löst Verkehrsproblem und schafft Lebensqualität

Die Stadt Zug wird vom Verkehr überflutet. Mehr als 20'000 Fahrzeuge täglich zwängen sich durch das historische Zentrum. Ausweichmöglichkeiten bestehen keine, der Raum zwischen See und Zugerberg ist knapp, der Fuss- und Veloverkehr wird an den Rand gedrängt und beim ÖV kommt es infolge der Staus zu regelmässigen Verspätungen. Mit der geplanten Umfahrung können diese Probleme gelöst und das Stadtzentrum massiv vom Verkehr entlastet werden. Die heutigen Kantonsstrassen im Zentrum werden an die Stadt Zug übergeben und als Gemeindestrassen fussgänger- und velofreundlich umgestaltet. Die Umlenkung des Verkehrs in die Umfahrung und die Reduktion im Zentrum um 75 Prozent ist für die Stadt Zug verpflichtend, wie der Stadtrat informiert. Er hat dafür entsprechende Massnahmen vorzusehen, deren Wirksamkeit durch den Kanton mittels Verkehrsmessungen überwacht werden.

Verkehrsfreie Vorstadt – ein breites Anliegen der Bevölkerung

Mit der Verlagerung des Verkehrs in die Umfahrung wird im Stadtzentrum Raum für verschiedene Aufwertungsmassnahmen geschaffen: Allen voran wird der Stadtrat das von einer breiten Bevölkerung getragene Ziel einer verkehrsfreien Vorstadt mit Promenade, Grünräumen und Übergang in die Altstadt verfolgen. Damit verbunden ist die Neugestaltung des Seezugangs bei der Katastrophenbucht mit der Verbindung zum heute abgetrennten Rigiplatz. Im übrigen Stadtzentrum sieht der Stadtrat neben mehr Raum für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie getrennten Velowegen auch Massnahmen für mehr Aufenthaltsqualität und Begrünung von öffentlichen Plätzen und Strassen vor.

Stadttunnel Zug eine lange Geschichte

Das Verkehrsproblem der Stadt Zug ist nicht neu. Seit Jahrzehnten steht die Umfahrung zur Diskussion und mehr als einmal wurde dem Stadttunnel an der Urne zugestimmt. So sagte das Stimmvolk 1985 erstmals Ja zu einem Stadttunnel. Weil die damit verknüpfte Verbreiterung der Gutschrankabfahrt jedoch keine Zustimmung fand, war auch der Stadttunnel vom Tisch. Bereits fünf Jahre später sprach sich die Stimmbevölkerung 1990 im Rahmen der Umfahrung Zug/Baar erneut für den Stadttunnel aus. Und ein drittes Mal erhielt der Stadttunnel 2004 in einer städtischen Abstimmung eine deutliche Mehrheit mit 72 Prozent Ja-Stimmen. Nach der dreimaligen Zustimmung erfolgte im Jahr 2015 die vierte Abstimmung zum Stadttunnel, als der Kanton Zug zeitgleich mit einem tiefgreifenden Sparprogramm konfrontiert war und scheiterte.

Umfahrung Zug ist breit abgestützt

Im Rahmen des künftigen Mobilitätskonzepts hat der Stadtrat im Jahr 2019 den Kanton aufgefordert, die beiden Tunnelportale wieder in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Zusätzlichen Rückenwind erhielten die Anstrengungen des Stadtrats in den Mitwirkungsverfahren für die Ortsplanungsrevision im Jahr 2021, wo sich eine grosse Mehrheit der Befragten für ein beruhigtes Stadtzentrum und die Verlagerung des Verkehrs in eine Umfahrung aussprachen. Hinzu kamen verschiedene politische Vorstösse auf städtischer und kantonaler Ebene. In den Jahren 2021 bis 2023 nahmen Vertretungen des Baudepartements Einsitz in der kantonalen Arbeitsgruppe, welche die Projektstudie und das generelle Projekt für die Umfahrung Zug ausarbeitete. Im September 2023 hat der Kantonsrat nach sorgfältiger Beratung den beiden Umfahrungen mit grosser Mehrheit zugestimmt, wobei sämtliche Stadtzuger Kantonsräte von SVP, FDP, Mitte und GLP geschlossen hinter der Umfahrung Zug stehen.

Die Weichen für morgen stellen

Nach der Annahme der Umfahrung wird der Stadtrat für die Ausgestaltung der verschiedenen Massnahmen mit der Politik, dem Gewerbe und der Bevölkerung in engem Austausch stehen. Dazu gehören Mitwirkungsverfahren und Vernehmlassungen, aber auch politische Vorlagen zuhanden des Grossen Gemeinderates und der Stimmbevölkerung. Die Zeit dafür ist vorhanden, die Realisierung der Umfahrung ist von Seiten des Kantons ab 2034 und die Inbetriebnahme 2041 vorgesehen.

Der Stadtrat betont, dass die Umfahrung nicht zusätzlichen Verkehr anziehen wird. Der Verkehr, welcher sich heute durchs Zentrum zwängt, wird auf die Umfahrung verlagert. Hingegen wird die Stadt Zug weiterwachsen und der Verkehr dadurch zunehmen. Umso wichtiger ist es für den Stadtrat, die Weichen für morgen jetzt zu stellen: Mit der Umfahrung kann die Stadt Zug den Verkehr dereinst so lenken, dass die Lebensqualität und Sicherheit im Stadtzentrum und in den Quartieren erhalten und erhöht werden kann.

08.01.2024
Dringende Bauarbeiten an der Dorfstrasse

Strassen und Wege

Dringende Bauarbeiten an der Dorfstrasse

Im Rahmen der Überprüfung von Entwässerungsleitungen durch das Baudepartement wurden vor einigen Wochen an der Dorfstrasse, im Bereich der Einfahrt der Ägeristrasse, Schäden an der Regenwasserleitung (ehemaliger Dorfbach) festgestellt.

Die Sanierungsarbeiten müssen dringend durchgeführt werden, da der eingedolte Dorfbach sowie ein Schachtbauwerk ausserordentliche Schäden aufweisen. Die Arbeiten werden ab Mitte Januar 2024 ausgeführt.

Aus Sicherheitsgründen wurde bereits vor einigen Wochen ein Teil der Einfahrt aus der Ägeristrasse in die Dorfstrasse für den Verkehr gesperrt.

Während den Bauarbeiten muss die Dorfstrasse vom 15. Januar bis zum 16. Februar 2024 komplett für den Verkehr gesperrt werden. Eine Querung der Dorfstrasse zu Fuss sowie mit dem Velo bleibt jederzeit möglich. Die Zufahrt zu den Liegenschaften an der Dorfstrasse ist über die Bohlstrasse und den Höhenweg gewährleistet.

08.01.2024
Abschnitt der Alten Baarerstrasse während elf Tagen gesperrt

Strassen und Wege

Abschnitt der Alten Baarerstrasse während elf Tagen gesperrt

Die Alte Baarerstrasse ist im Abschnitt Rüschenhof bis Alte Baarerstrasse 1 von Montag, 15. Januar bis Freitag, 26. Januar 2024, für den motorisierten Verkehr gesperrt. Der Strassenabschnitt wird saniert. Die Bushaltestelle Rüschenhof wurde bereits baulich an das Behindertengleichstellungsgesetz angepasst. Zudem haben die WWZ eine neue Trinkwasserleitung verlegt.

Die Vollsperrung für den motorisierten Verkehr ist aufgrund der engen Platzverhältnisse nötig. Der Durchgang für Fussgänger/innen und Velos bleibt jedoch gewährleistet. Die Durchfahrt zwischen dem Rüschenhof bis zur Zufahrt der ersten Liegenschaften bei der Loretohöhe (alte Baarerstrasse 1/3, Loretohöhe 2) ist von Montag, 15. Januar bis Freitag, 26. Januar 2024, nicht möglich. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist aber jederzeit von einer Seite her gewährleistet.

Im Zuge der Sanierung erhält die Strasse eine neue Fundation, neue Randabschlüsse sowie neue Beläge. Durch die Vollsperrung während elf Tagen kann die Sanierung in einem Arbeitsschritt erfolgen.

04.12.2023

Volksinitiative

Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liegt vor

Nachdem die Stimmberechtigten der Stadt Zug anlässlich der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» angenommen haben, hat der Stadtrat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um hinsichtlich der Umsetzung der Initiative Rechtssicherheit zu erlangen. Das von Prof. Dr. Beat Stalder, Partner bei Wenger Plattner Rechtsanwälte und Lehrbeauftragter an der Universität Bern, verfasste Gutachten liegt mittlerweile vor.

Der Stadtrat der Stadt Zug hat das Rechtsgutachten an seiner Sitzung vom Dienstag, 28. November 2023 verabschiedet. Der Gutachter, Prof. Dr. Beat Stalder, kommt im Wesentlichen zu folgenden Schlüssen: Die Initiative wurde in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Stadt- und Gemeinderat sind nun in der Pflicht, die Vorlage umzusetzen. Es bietet sich an, die Umsetzung in die bereits angelaufene Revision der Ortsplanung einzubetten. Die Initiative selbst greift nicht in geschützte Grundrechtspositionen ein, weil sie noch umgesetzt werden muss. Im jetzigen Zeitpunkt stellt sich lediglich die Frage, ob die Initiative verfassungskonform umgesetzt werden kann. Dies ist mit Blick auf die Gerichtspraxis grundsätzlich zu bejahen. Es besteht auch in der Stadt Zug ein erhebliches öffentliches Interesse an der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Die in der Initiative vorgesehenen Massnahmen greifen nicht unverhältnismässig in die Grundrechte ein, zumal sie lediglich neue Wohnungen in den Verdichtungsgebieten erfassen. Zweifel meldet der Gutachter in Bezug auf die ebenfalls in der Initiative verankerte Zielsetzung an, dass bis 2040 20 Prozent aller Wohnungen in der Stadt Zug preisgünstig sein sollen. Dieses Ziel dürfte kaum zu erreichen sein; ein Nichterreichen bliebe freilich rechtlich folgenlos. Zu beachten ist bei der Umsetzung das kantonale Recht, welches die Gemeinden bei der Festlegung von Mindestquoten für den preisgünstigen Wohnungsbau einschränkt. Solche Quoten sind nur bei Einzonungen, Aufzonungen und Umzonungen von Flächen von über 5'000 m2 in Wohn- und Mischzonen zulässig und dürfen maximal die durch die Planänderung geschaffene Mehrausnützung erfassen. Dies kann zur Folge haben, dass die von der Initiative verlangte Mindestquote von 40 Prozent der in den Verdichtungsgebieten neu erstellten Wohnungen als preisgünstige Wohnungen im Einzelfall nicht erreicht werden kann. Die Initiative ist sofort anwendbar und erfasst auch laufende Bebauungsplanverfahren. Noch nicht rechtskräftig beschlossene Bebauungspläne müssen an die Vorgaben der Initiative angepasst werden. Hingegen wirkt sich die Initiative nicht direkt auf hängige Baubewilligungsverfahren aus. In diesen Fällen hat der Grundeigentümer einen grundsätzlichen Anspruch auf Beurteilung seines Baugesuchs nach dem geltenden Recht.

Stadträtin Eliane Birchmeier, Vorsteherin Baudepartement, sagt zum weiteren Vorgehen: «Die Stadt Zug wird nun die Umsetzung der Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» mit der Überführung in das kommunale Recht an die Hand nehmen.» Gleichzeitig werden die bis zum Vorliegen des Rechtsgutachtens ausgesetzten Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen und fortgeführt.

31.10.2023
Bauarbeiten Gotthardstrasse Ost

Strassen und Wege

Bauarbeiten Gotthardstrasse Ost

In der Gotthardstrasse Ost und am Bundesplatz 10-16 werden ab 6. November 2023 bis zum Mai 2024 Werkleitungsarbeiten ausgeführt. Zudem wird die SBB-Unterführung abgesenkt. Die Bauarbeiten bedingen eine Vollsperrung der Gotthardstrasse in diesem Abschnitt. Die privaten Zufahrten zu den Liegenschaften sind mit Unterbrüchen gewährleistet. Der Zugang zu Fuss ist sichergestellt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bauleitung:

Wismer und Partner 041 799 71 31

Abteilung Tiefbau der Stadt Zug 058 728 97 10

26.10.2023
Öffentliche Auflage kommunaler Richtplan 20. Oktober bis 20. Dezember 2023

Ortsplanungsrevision

Öffentliche Auflage kommunaler Richtplan 20. Oktober bis 20. Dezember 2023

Der kommunale Richtplan wurde im Rahmen der Ortsplanungsrevision überarbeitet und befindet sich bis zum 20. Dezember 2023 in der öffentlichen Auflage. Mit dem Link www.ortsplanung-zug.ch gelangt man zum Online-Tool, in welchem die Bevölkerung Bewertungen und Rückmeldungen erfassen kann.

Die Stadt Zug ist ein ausserordentlich attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum. Darum wachsen die Stadtzuger Bevölkerung und die Zahl der Arbeitsplätze, aber auch die Anforderungen an Verkehrskonzepte, Infrastruktur und öffentlichen Raum stetig. Ein wichtiges Instrument, um diese Entwicklung in gesunden Bahnen zu lenken und die Qualität der Stadt langfristig zu bewahren und zu stärken, ist die nach Bundesgesetz periodisch zu erfolgende Ortsplanungsrevision.

«Der Stadtrat von Zug legt grossen Wert darauf, die Bevölkerung sowie Interessengruppen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur an Entscheidungsprozessen zu beteiligen», betont Eliane Birchmeier, Stadträtin und Vorsteherin des Baudepartements. In bereits drei vergangenen Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanung in den Jahren 2020 und 2021 konnte man sich zur Entwicklung der Räumlichen Gesamtstrategie 2040 und zum Konzept Mobilität und Freiraum einbringen. Nun befindet sich der kommunale Richtplan bis zum 20. Dezember 2023 in der öffentlichen Auflage.

Der kommunale Richtplan ist das Instrument des Stadtrats zur Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung hinsichtlich Siedlung, Verkehr, Landschaft, Infrastruktur, Klima, Energie und Ökologie. Gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zug ist der Stadtrat zuständig für dessen Beschluss. Er ist Grundlage für die Nutzungsplanung (Bauordnung, Zonenplan), die ab 2024 in den politischen Prozess kommen wird, und von städtischen Infrastrukturprojekten.

21.09.2023
Erweiterung Schulanlage Guthirt rückt in den Fokus

Schulbauten Guthirt

Erweiterung Schulanlage Guthirt rückt in den Fokus

Eine im Frühjahr 2023 von der Stadt Zug in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zeigt klar auf, dass auf dem Schulareal Guthirt ein grösseres Verdichtungspotenzial für die Schule und das Quartier besteht, als ursprünglich angenommen. Die Studienverfasserinnen von Rickenbacher Zimmerli Architektur, Zug und Zürich, schlagen auf dem bestehenden Areal einen zusätzlichen Neubau mit Sporthalle, Schulräumen, einem Quartier- und Mehrzweckraum sowie einem Dachgarten vor. Die parallel verfolgte Einzonung im Gebiet Arbach für eine zweite grosse Schulanlage ist in diesem Umfang nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird für den langfristigen Bedarf die Mitte 2022 angestossene, gemeindeübergreifende Planung mit Baar im Gebiet Lüssi weiterverfolgt.

Im Schulkreis Guthirt besteht dringender Schulraumbedarf. In den nächsten Jahren werden im Rahmen verschiedener Grossprojekte voraussichtlich mehr als tausend Wohnungen, davon ein Grossteil für Familien, entstehen. Das damit verbundene Bevölkerungswachstum wird zu einer deutlichen Erhöhung der Schülerzahlen führen. Etienne Schumpf, Stadtrat und Vorsteher Bildungsdepartement verweist auf die Schulraumplanung: «Wir rechnen damit, dass neben den heute bestehenden 23 Klassen (Kindergarten und Primar) ab 2029 zusätzlicher Schulraum für 8 bis 12 weitere Klassen und ab 2035 für nochmals 8 Klassen notwendig sein wird, damit wir langfristig den Schulraumbedarf decken können.»

Anfang Mai informierte die Stadt Zug, dass sie beabsichtige, im Gebiet Arbach eine zweite Schulanlage für den Schulkreis Guthirt zu planen. Parallel dazu prüfte die Stadt eine Erweiterung am Standort der bestehenden Schulanlage Guthirt. «Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie konnte das beauftragte Architekturbüro Rickenbacher Zimmerli Architektur, Zug und Zürich, nun aufzeigen, dass ein grösseres Verdichtungspotenzial besteht, als ursprünglich angenommen», freut sich Eliane Birchmeier, Stadträtin und Vorsteherin Baudepartement. Eine Erweiterung des Schulraums auf dem bestehenden Schulareal Guthirt um 8 bis 12 Klassen sowie eine zusätzliche Sporthalle seien sowohl quantitativ wie auch qualitativ gut möglich. Ende August 2023 entschied der Stadtrat, den Schulraumbedarf bis ins Jahr 2035 in der bestehenden Schulanlage Guthirt zu realisieren.

Am Standort der heutigen Freizeitpavillons soll die bestehende Schule um einen kompakten Neubau mit vorgelagertem Ankunftsplatz ergänzt werden. Über einer vertieften Sporthalle und einem Mehrzweckraum sind die Schulräume für 8 bis 12 Klassen angeordnet. Zuoberst werden in der Machbarkeitsstudie ein öffentlich zugänglicher Pausenplatz und Dachgarten vorgeschlagen. Im bestehenden Aussenraum wird ein hohes ungenutztes Potential ausgemacht. Mit einer räumlichen Klärung, der Stärkung von Grünräumen, neu aktivierten Spielflächen sowie dem vorgeschlagenen Dachgarten wird eine Gesamtaufwertung empfohlen, die nicht nur der Schule, sondern auch dem Quartier zugutekommt. Noch in diesem Jahr wird der Stadtrat den Bericht und Antrag zuhanden des Stadtparlaments für den Wettbewerbs- und Projektierungskredit überweisen. Danach gilt es, im Rahmen des öffentlichen Wettbewerbsverfahrens das beste Architekturprojekt für den Neubau zu jurieren. Der Erweiterungsbau soll spätestens im Schuljahr 2029/30 in Betrieb genommen werden können.

Für den längerfristigen Schulraumbedarf ab dem Jahr 2035 sind die Stadt Zug und die Gemeinde Baar seit Mitte 2022 in einem Austausch für eine gemeindeübergreifende Schul- und/oder Sportanlage im Gebiet Lüssi. Diese Planungen erfolgen im Rahmen der anstehenden Revision der Bau- und Zonenordnungen in den beiden Gemeinden. Die Einzonung im Gebiet Arbach für eine zweite grosse Schulanlage ist in diesem Umfang nicht mehr erforderlich und wird zurückgezogen.

06.09.2023

Volksinitiative

In Auftrag gegebenes Gutachten soll Rechtssicherheit schaffen

Der Stadtrat räumt der Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau eine hohe Priorität ein. Sein Ziel ist es, so schnell wie möglich Klarheit zu erlangen, um die nach der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 unterbrochenen Planungen und Bauvorhaben in den Verdichtungsgebieten weiterführen zu können. Dazu hat der Stadtrat im Juli 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dessen Erkenntnisse im November 2023 vorliegen sollten.

Bei der Initiative handelt es sich rechtlich gesehen um eine einfache Anregung. Dies bedeutet, dass sie zuerst im städtischen Recht umgesetzt, das heisst in die Bauordnung samt Ausführungsverordnung überführt werden muss. Das Baudepartement der Stadt Zug hat die Umsetzung der Initiative nach dem Abstimmungssonntag umgehend an die Hand genommen. Einerseits geht es darum, durch ein Gutachten rechtliche Aspekte zu klären und andererseits die laufenden Bebauungsplanvorhaben so schnell wie möglich fortsetzen zu können. Mit der Annahme der Volksinitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» haben sich verschiedene Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich der sofortigen Anwendbarkeit der Initiative, der Auswirkungen auf laufende Verfahren sowie der Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht ergeben. Um zeitnah Rechtssicherheit für alle Beteiligten (Initianten, Grundeigentümerschaften, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit) zu schaffen, hat die Stadt Zug im Juli 2023 ein unabhängiges Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Beat Stalder, Bern, in Auftrag geben. Beat Stalder ist Lehrbeauftragter für Raumplanungs-, Bau- und Enteignungsrecht am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern und Partner in den Geschäftsbereichen Bau- und Immobilienrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht bei Wenger Plattner Rechtsanwälte in Bern. Das Gutachten wird voraussichtlich im November 2023 vorliegen.

01.09.2023
Stadt Zug und Gemeinde Unterägeri freuen sich über das deutliche Ja des Kantonsrats zu den Umfahrungen Zug und Unterägeri

Umfahrung Zug

Stadt Zug und Gemeinde Unterägeri freuen sich über das deutliche Ja des Kantonsrats zu den Umfahrungen Zug und Unterägeri

Der Kantonsrat genehmigte gestern mit grosser Mehrheit die Kredite für die Umfahrungen Zug und Unterägeri. Für die Stadt Zug und die Gemeinde Unterägeri ist damit ein wichtiger erster Meilenstein erreicht, um die beiden Ortszentren vom stetig wachsenden Verkehr zu entlasten und zu attraktiven Lebensräumen aufzuwerten. Am 3. März 2024 entscheidet das Stimmvolk über die beiden Kredite an der Urne.

Das Zentrum von Zug mit der historischen Altstadt und der anschliessenden Neustadt ist mit bis zu 18'000 Durchfahrten täglich massiv vom Verkehr belastet. Bereits heute führt dies in den engen Strassen und Gassen regelmässig zu Stausituationen und es kommt zu Verspätungen beim ÖV. Der topografische Engpass zwischen See und den Ausläufern des Zugerbergs verunmöglicht eine alternative Strassenführung und kann nur mit einer in den Zugerberg verlegten Umfahrung gelöst werden. «Die Umfahrung bietet die einmalige Chance, den Stadtkern von Zug nachhaltig vom Verkehr zu entlasten und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach sicheren, verkehrsberuhigten und begrünten Zentrumszonen zu entsprechen», betont Eliane Birchmeier, Stadtratsvizepräsidentin und Vorsteherin Baudepartement der Stadt Zug. Für den Zuger Stadtrat ist ein lebenswertes und pulsierendes Zuger Zentrum für den ganzen Kanton von hoher Bedeutung. Die vorgeschlagene Umfahrung schlage dabei zwei Fliegen mit einer Klappe, führt Stadtpräsident André Wicki aus: «Einerseits ist das Zentrum mit seinen Einkaufsgeschäften und Arbeitsplätzen dank der zentrumsnahen Portale weiterhin direkt erreichbar und andererseits kann der Verkehr nahtlos auf die übergeordneten Achsen Gubel-/Aabach- und Nordstrasse abgeführt werden». Einen wichtigen Bestandteil werden die flankierenden Massnahmen bilden, um den Verkehr konsequent auf die Umfahrung zu lenken und das Zentrum freizuspielen.

Auch das Zentrum von Unterägeri ist mit mehr als 13'000 täglichen Durchfahrten heute vom Verkehr stark belastet. Aufgrund der dynamischen Entwicklung im ganzen Ägerital wird der Verkehr weiter ansteigen und bis im Jahr 2040 zu mehr als 15’000 täglichen Durchfahrten führen. Die Umfahrung bringt Lebensqualität zurück ins Dorf, so Gemeindepräsident Fridolin Bossard: «Die Verlegung des motorisierten Verkehrs in den Tunnel bietet die Chance, das Dorfzentrum zu begrünen, attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen und grosszügige, sichere Lösungen für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende umzusetzen.» Mit der Umfahrung Unterägeri wird eine privilegierte Durchfahrt des ÖVs durchs Zentrum möglich und erhöht so dessen Verlässlichkeit. Für die Bevölkerung von Oberägeri erlaubt die Umfahrung eine komfortable, direkte Durchfahrt ohne täglichen Zeitverlust. Wie die Verkehrsmodelle zeigen, bringt die Umfahrung Unterägeri dank eines deutlichen Komfort- und Zeitgewinns aber auch einen guten Teil des hausgemachten Verkehrs vom Ostteil von Unterägeri in den Tunnel. So können die Durchfahrten durchs Zentrum durch die Umfahrung um drei Viertel reduziert werden. Der Gemeinderat Unterägeri ist gewillt, weitgehende und griffige flankierende Massnahmen umzusetzen, um im Zentrum von Unterägeri das volle Potential der Umfahrung für die Stärkung der Lebensqualität zu realisieren.

28.08.2023

Schulbauten Guthirt

Wiederaufnahme der Bauarbeiten am Schulprovisorium Lüssiweg

Die Stadt Zug kann die im April gestoppten Bauarbeiten am Schulprovisorium auf dem städtischen Grundstück am Lüssiweg wieder aufnehmen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde, die zum Ziel hatte, ein superprovisorisches Bauverbot zu erwirken, nicht eingetreten.

Das Baudepartement der Stadt Zug nimmt diese Woche die Bauarbeiten wieder auf und rechnet mit einer Erstellungsdauer von rund vier Monaten. Im zweigeschossigen Pavillon werden Räume für vier Kindergarten- und Unterstufenklassen geschaffen.

Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen besteht im Schulkreis Guthirt ein akuter Bedarf für zusätzlichen Schulraum. Das Schulprovisorium am Lüssiweg ist befristet und wird nach Bezug des geplanten zweiten Schulhauses für das Quartier-Guthirt wieder vollständig zurückgebaut.

16.08.2023

Naturraum und Biodiversität

Standaktion zum Umgang mit Neophyten am «O Sole Bio»-Markt

An der Zuger Seepromenade findet am Samstag, 9. September, der «O Sole Bio»-Markt statt. Die Stadt Zug beteiligt sich mit einer weiteren Info-Aktion zum Thema Neophyten.

Die Stadt Zug engagiert sich im Kampf gegen Neophyten und geht aktiv gegen die Ausbreitung der invasiven Neophyten auf öffentlichen Grund vor. Die exotischen Pflanzen wachsen aber auch in vielen Privatgärten. Daher hat die Stadt Zug mit einer Ausstellung im Mai die Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam gemacht. In der Ausstellung waren in 12 Gitterkörben einige der wichtigsten Neophyten ausgestellt und detailliert beschrieben worden.

Am Samstag, 9. September, von 8 bis 18 Uhr, kann sich die Bevölkerung erneut über Neophyten am «O Sole Bio»-Markt an der Seepromenade kundig machen. Im Auftrag der Stadt Zug betreibt die Agentur Umsicht aus Luzern einen Infostand, zeigt die wichtigsten Neophyten in natura und beantwortet Fragen der Bevölkerung.

Neophyten sind Pflanzen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt, in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht wurden. Als invasive Neophyten werden gebietsfremde Arten bezeichnet, von denen bekannt ist, dass sie durch ihre Ausbreitung in der Region die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen. Teilweise können sie sogar die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. wie beispielsweise der Saft des Riesenbärenklaus. Dieser verursacht bei Hautkontakt zusammen mit Sonnenlicht schmerzhafte und starke Verbrennungen. Das Schmalblättrige Greiskraut produziert Alkaloide, welche stark giftig sind. Bei Pferden und Rindern können Magen- und Darmbeschwerden bis hin zu starker Leberschädigung und Tod auftreten. Die Kanadische Goldrute gefährdet die Biodiversität in Naturschutzgebieten, weil sie heimische Arten verdrängt. Im Wald verhindert Henrys Geissblatt das Wachstum von Jungbäumen. Andere invasive Neophyten, wie der Japanische Staudenknöterich, verursachen Schäden an Strassen, Gleisanlagen oder Uferböschungen.

19.07.2023

Strassen und Wege

Wegen Bauarbeiten sind Teile der Gotthardstrasse gesperrt

Verkehrsteilnehmende müssen in den kommenden Monaten mit Behinderungen auf der Gotthardstrasse rechnen. Grund dafür ist der Einbau von diversen Werkleitungen.

In der Gotthardstrasse, Teilabschnitt Grafenaustrasse bis Alpenstrasse, werden von der Stadt Zug zusammen mit der WWZ Netze AG bis voraussichtlich Oktober 2023 Werkleitungsarbeiten (Fernwärme, Kanalisation, Gas etc.) ausgeführt. Der Abschnitt ist in dieser Zeit nur im Einbahnverkehr von der Grafenaustrassse her befahrbar. Der Bus wird im Gegenverkehr mit Lichtsignalanlage geführt. Die privaten Zufahrten sowie die Zugänge zu den Liegenschaften sind gewährleistet.

Ab Oktober folgen die Arbeiten auf der Gotthardstrasse im Abschnitt zwischen Alpenstrasse und Baarerstrasse, welcher dafür bis im März 2024 komplett gesperrt werden muss.

Im Frühling 2024 wechseln die Arbeiten wieder auf die Westseite, wo die Strassenbau- und Belagsarbeiten bei wärmeren Temperaturen ausgeführt werden. Ab Juni 2024 konzentrieren sich die arbeiten dann auf die Alpenstrasse, welche aber bis auf wenige Wochenenden in beide Richtungen befahrbar sein wird. Die Arbeiten dauern insgesamt noch bis September 2024.

Das Projekt zur Sanierung und Aufwertung der Umgebung Alpenstrasse umfasst die Gotthard-, die Erlen-, die Pilatus- und die Bundesstrasse. Während die WWZ das Gebiet mit Fernwärme (Circulago) erschliesst, verlegt die Stadtentwässerung neue Regenwasserleitungen und letztlich erfährt auch der Strassenraum einige Aufwertungen. Das Konzept wurde im Jahr 2017 in einem Wettbewerb auch unter Beteiligung der Nachbarschaft, ausgelobt.

Die Arbeiten haben letztes Jahr mit ersten Werkleitungsarbeiten und der Gestaltung von Bundes-, Erlen und Pilatusstrasse gestartet und finden nun ihre Fortsetzung in der westlichen Gotthardstrasse.

12.06.2023
Auffüllen der Grundwasserwanne an der General-Guisan-Strasse: Bauarbeiten beginnen

Strassen und Wege

Auffüllen der Grundwasserwanne an der General-Guisan-Strasse: Bauarbeiten beginnen

Am Montag, 19. Juni 2023, beginnen die Bauarbeiten für das Auffüllen der Grundwasserwanne (Unterführung) an der General-Guisan-Strasse. Die Bauarbeiten dauern rund ein Jahr bis spätestens im Juni 2024. Einzelne Vorarbeiten starten bereits ab heute Montag, 12. Juni 2023. Ab Montag, 17. Juli 2023, wird die General-Guisan-Strasse zwischen der Aabach- und der Allmendstrasse für den ganzen Verkehr gesperrt.

FussgängerInnen und RadfahrerInnen werden über die Nordseite der Unterführung umgeleitet. Die Busse der ZVB fahren auf einer separaten Busspur auf der Nordseite der Unterführung. Die beiden Bushaltestellen «Stadion» werden rund 60 bis 80 Meter nach Westen verschoben. Für den restlichen Verkehr sind Umleitungen über die Feld- und Allmendstrasse oder über die Aabach- und Chamerstrasse sowie die Nordstrasse signalisiert.

Vom Bahnhof Schutzengel wird der Fussweg über den Damm zur General-Guisan-Strasse gesperrt.

Die Umleitung über die Allmendstrasse bzw. über den Fussweg an der Aa wird signalisiert. Die restlichen Verkehrs- und Fussgängerwege bleiben wie bisher bestehen.

02.06.2023
Stadt Zug saniert Stadtmauer beim Huwilerturm

Historische Bauten

Stadt Zug saniert Stadtmauer beim Huwilerturm

Der Abschnitt zwischen Huwilerturm und Bohlstrasse der rund fünfhundertjährigen Stadtmauer wird in den nächsten Monaten restauriert. Infolge der zunehmenden Verwitterung muss das Mauerwerk teilweise neu aufgebaut und mit Spezialmörtel gesichert werden. Die Stadtmauer von Zug gehört zu den am besten erhaltenen Stadtmauern in der Schweiz. Nach Abschluss der Bauarbeiten Ende Jahr wird sie mit den ergänzten Steinen und Fugen dem ursprünglichen Aussehen sehr nahekommen.

Zugs äussere Stadtmauer entstand in bislang drei bekannten Bauetappen zwischen 1478 und 1528. Sie war 850 Meter lang und umfasste drei Tortürme, sechs Rundtürme, zwei unbefestigte Tore sowie zwei mit Fallgattern gesicherte Bachdurchlässe. Die letzte Bauetappe, zu der auch der nun zu restaurierende Mauerabschnitt zwischen dem Huwilerturm und dem ehemaligen Ägeritor gehört, begann 1518 mit dem Bau des Oberwilertors und endete 1528 beim Löberentor. Der Huwilerturm dürfte zwischen 1522 und 1526 errichtet worden sein, der angrenzende Mauerabschnitt wenig später. Ursprünglich war die Stadtmauer in diesem Bereich lediglich mit Zinnen und einem ungedeckten Wehrgang ausgestattet. Die heute noch bestehende Überdachung entstand vermutlich bei Sanierungsarbeiten im 17. Jahrhundert.

Der erhalten gebliebene Stadtmauerrest ist etwa 33 Meter lang und bis zu acht Meter hoch. Die Mauerstärke beträgt an der dicksten Stelle rund zwei Meter. Im Gegensatz zu den von Steinmetzen bearbeiteten und gesetzten Werksteinen der Wehrtürme ist die Mauer aus verschiedenen Bruch- und Feldsteinen, Findlingen und Brocken gemauert. Das verwendete Material – diverse Sand- und Kalksteine sowie Nagelfluh – wurde vermutlich lokal geborgen und stammt aus den eiszeitlichen Moränenablagerungen und -schutt am Zugersee, sowie aus Sand, Kies und Schotter, welche durch die lokalen Bäche von den Hängen des Zugerberges angeliefert wurden. Auch Abraummaterial aus den Steinbrüchen von Ägeri und Lothenbach sind denkbar. Die verrundeten Steine wurden mit grobem Kalkmörtel verbunden. Deutlich sind auch die Rundlöcher zu erkennen, durch welche die Tragbalken geschoben wurden.

Wasser und Salze sind wesentliche Faktoren für die fortschreitende Verwitterung der Steine und den sie verbindenden Mörtel. Der Feuchteeintrag muss zur dauerhaften Sicherung der Mauer deutlich reduziert und das Mauerwerk vereinzelt sogar neu aufgebaut und mit Spezialmörtel befestigt werden. Dazu sind sowohl restauratorische als auch strukturelle Massnahmen nötig.

Die Arbeiten werden im Auftrag der Stadt Zug in enger Zusammenarbeit mit Steinmetz-Spezialisten und dem kantonalen Amt für Denkmalpflege und Archäologie ausgeführt und dauern voraussichtlich bis Ende 2023. Die Restaurierungskosten betragen rund 900‘000 Franken. Der Kanton Zug wird sich in Form von Denkmalpflegebeiträgen daran beteiligen. Wie bereits bei der Sanierung des vorangegangenen Abschnitts der Stadtmauer wird wiederum ein Gesuch um Bundesbeiträge eingereicht, da es sich um ein Objekt von nationaler Bedeutung handelt. Die Unterschutzstellung der Stadtmauer nördlich des Huwilerturms bis zur Bohlstrasse erfolgte mit Verfügung der Direktion des Innern vom 3. Juli 2019.

12.05.2023
Stadt Zug erneuert Kunstrasenplätze in der Sportanlage Herti

Sportanlagen

Stadt Zug erneuert Kunstrasenplätze in der Sportanlage Herti

Am Montag, 15. Mai 2023, beginnen die Arbeiten zur Erneuerung des Kunstrasenspielfeldes Nummer 6 und des öffentlichen Trainingsplatzes Nummer 7 in der Sportanlage Herti beim Schleifiweg. Die Bauarbeiten dauern bis Ende August 2023. Die beiden Plätze sind während den Bauarbeiten für jegliche Benutzung gesperrt.

Die beiden Kunstrasenplätze haben nach fünfzehn Jahren intensiver Nutzung durch den Fussballverein Zug 94 sowie diverse andere Sportvereine, Organisationen und die Bevölkerung das Ende der Lebensdauer erreicht. Sie müssen erneuert werden, nicht zuletzt um Verletzungen vorzubeugen, die aufgrund einer weiteren Abnutzung der Beläge auftreten könnten. Die Stadt Zug hat im vergangenen Jahr bereits die Lichtanlagen bei diesen Plätzen ersetzt und auf moderne und stromsparende LED-Beleuchtung umgestellt.

Der neue Kunstrasen wird das FIFA-Label tragen und höchste Ansprüche in Bezug auf das Ballrollverhalten, die Ebenheit, den Kraftabbau, den Verschleiss, die Alterung, das Brennverhalten und die Wasserdurchlässigkeit erfüllen.

09.05.2023
Ausstellung zum Umgang mit Neophyten

Naturraum und Biodiversität

Ausstellung zum Umgang mit Neophyten

Neophyten sind Pflanzen, die sich in der heimischen Pflanzenwelt stark ausbreiten, diese zum Teil verdrängen und eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen können. Um die Bevölkerung zu sensibilisieren, findet vom 15. bis 21. Mai 2023 am Alpenquai an der Seepromenade in Zug eine Ausstellung zum Umgang mit Neophyten sowie am 16. Mai 2023 ein Infoabend statt.

Neophyten sind Pflanzen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht wurden. Als invasive Neophyten werden gebietsfremde Arten bezeichnet, von denen bekannt ist, dass sie durch ihre Ausbreitung in der Region die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen. Teilweise können sie sogar die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden, wie beispielsweise der Saft des Riesenbärenklaus. Dieser verursacht bei Hautkontakt zusammen mit Sonnenlicht schmerzhafte und starke Verbrennungen. Das Schmalblättrige Greiskraut produziert Alkaloide, welche stark giftig sind. Bei Pferden und Rindern können Magen- und Darmbeschwerden bis hin zu starker Leberschädigung und Tod auftreten. Die Kanadische Goldrute gefährdet die Biodiversität in Naturschutzgebieten, weil sie heimische Arten verdrängt. Im Wald verhindert Henrys Geissblatt das Wachstum von Jungbäumen. Andere invasive Neophyten, wie der Japanische Staudenknöterich, verursachen Schäden an Strassen, Gleisanlagen oder Uferböschungen.

03.05.2023
Neue Schulanlage Im Lüssi

Schulbauten Guthirt

Neue Schulanlage Im Lüssi

Die Stadt Zug plant im Gebiet Lüssi ein weiteres Schulhaus, um den dringend benötigten Schulraum für das Quartier Guthirt abdecken zu können. Bis 2028 soll auf der Parzelle, die entlang des Arbachs gelegen ist, eine Schulanlage für zwei Klassenzüge mit schulergänzender Betreuung und einer Doppelsporthalle entstehen.

Die verschiedenen Neubauprojekte im Quartier Guthirt führen in den kommenden Jahren zu einem weiteren Bevölkerungswachstum. Damit wird auch der Bedarf an zusätzlichem Schulraum stark steigen. Die Schulanlage Guthirt ist bereits heute bis an die Grenzen ausgelastet und lässt aufgrund der engen Platzverhältnisse vor Ort keine Erweiterung zu. Als einzige Option bleibt die Realisierung eines zweiten Schulstandorts im Quartier Guthirt.

07.02.2023

Anlagen und Plätze

Pflege des Baumbestands in öffentlichen Anlagen

Die öffentlichen Grünanlagen der Stadt Zug werden laufend gepflegt und der Baumbestand zudem umfassend analysiert. Auch in diesem Winter müssen Bäume gefällt werden, die nicht mehr standsicher sind oder deren Lebenszyklus zu Ende geht.

Im vergangenen Jahr wurden alle Bäume, die im Zuständigkeitsbereich des städtischen Werkhofs sind, von einem Experten beurteilt. Mit dieser periodisch wiederkehrenden externen Analyse wird sichergestellt, dass der Baumbestand die nötige Sicherheit und Entwicklungsfähigkeit aufweist. In den letzten fünf Jahren hat die Stadt Zug rund 350 zusätzliche Bäume in die Pflege übernommen, beispielsweise aus Neubauarealen wie der Erweiterung der Schulanlage Riedmatt, der umgestalteten Gubelstrasse und aus neuen Liegenschaften wie dem Zurlaubenhof.

Die Neupflanzungen erfolgen in der Regel mit jungen Bäumen. Deren Wurzelballen können besser in die beengten Baumgruben eingefügt werden und wachsen einfacher an. Nach wenigen Jahren sind junge Bäume bereits grösser als Bäume, die bei der Pflanzung schon stattlicher waren. Grosse Bäume wachsen meist schlechter an und entwickeln sich dementsprechend langsamer.

Bäume sind die wirkungsvollsten Verbesserer eines Stadtklimas. Sie reduzieren die Hitze im Sommer und filtern den Staub aus der Luft. In den nächsten Jahren ist die Pflanzung von weiteren 800 Bäumen in der Stadt geplant, auch in Zusammenhang mit Bauvorhaben wie Schulhäusern, der Erweiterung des Strandbads am Chamer Fussweg, der Aufwertung des Erholungsraums Brüggli und bei Strassensanierungen und dem Strassenneubau im Choller.

03.02.2023

Strassen und Wege

Bauarbeiten Oberallmend- und Grienbachstrasse

Am Montag, 6. Februar 2023, beginnen umfangreiche Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten in der Oberallmendstrasse. Anfang März 2023 startet der Ausbau der Grienbachstrasse West. Die Bauarbeiten dauern bis zum Sommer 2024.

Im Bereich des Bebauungsplans «Technologiecluster Zug» werden umfangreiche Tiefbauarbeiten ausgeführt. Im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten in diesem Areal erfolgt ein Ausbau der Leitungsinfrastruktur. Mit den Arbeiten an den Strassen wird einerseits den Anforderungen einer industriellen Produktion und dem Warentransport und andererseits den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung getragen.

29.01.2023
Sanierung, Umbau und Erweiterung können beginnen

Schulanlage Herti

Sanierung, Umbau und Erweiterung können beginnen

Mit 6'107 Ja-Stimmen zu 697 Nein-Stimmen befürwortete die Stadtzuger Stimmbevölkerung die Objektkredite von 22.8 Millionen Franken für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Schulhauses Herti und von 5.31 Mio. Franken für die Installation von Mietprovisorien deutlich. Ebenso klar, mit 5'945 Ja-Stimmen zu 669 Nein-Stimmen, wurde der Objektkredit von 66.29 Mio. Franken für die Erweiterung der Schulanlage angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 41 Prozent. Mit diesem klaren Ausgang der Abstimmungen kann nun die Schulanlage Herti saniert, umgebaut und mit einem neuen Gebäude im südlichen Teil des Areals erweitert werden.

27.01.2023

Baubewilligungen

Baueingaben auch digital möglich

In Ergänzung zur Baueingabe in Papierform bietet die Stadt Zug für Baugesuche, Bauanzeigen und Bauanfragen die elektronische Einreichung auf der Baugesuchsplattform «cymo ebau» an.

Mit der Einführung der Baugesuchsplattfom «cymo ebau» kommt die Stadt Zug dem Bedürfnis von Bauherrschaften und Planenden nach, die Baugesuche in digitaler Form einreichen zu können. Der gesetzliche Auftrag dazu liegt mit dem kantonalen Baugesetz (PBG) bzw. der Verordnung zum Baugesetz (V PBG) vor. Die Online-Plattform «cymo ebau» dient der elektronischen Abwicklung des Baubewilligungsprozesses und unterstützt den gesamten Ablauf von der Eingabe des Baugesuchs, über den Bauentscheid bis hin zur Abnahme des Bauvorhabens. Durch den Online-Service wird der Daten- und Informationsaustausch schrittweise vereinfacht und automatisiert und schafft dadurch Transparenz für alle Beteiligten. Die gesamte Kommunikation zwischen Gesuchsteller und Baudepartement findet dabei digital über «cymo ebau» statt. Nach wie vor können Baugesuche, Bauanzeigen und Bauanfragen aber auch in Papierform eingereicht werden.

Um den sicheren Umgang mit vertraulichen Daten zu gewährleisten, erfolgt der Zugriff auf «cymo ebau» in einem zweistufigen Identifikationsverfahren. Für dieses wird die elektronische Identität des Kantons Zug «ZUGLOGIN» sowie die «eZug»-App benötigt. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Gesetz über den Rechtschutz in Verwaltungssachen und der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren. Für Fragen und Hilfestellungen steht das Baudepartement unter baudepartement@stadtzug.ch oder 058 728 96 10 zur Verfügung.

Links
ZUGLOGIN
eZug
Baueingaben Stadt Zug
cymo ebau

02.12.2022
Eröffnung des Zuger Recyclingcenters mit Ökihof

Ökihof

Eröffnung des Zuger Recyclingcenters mit Ökihof

Planmässig wird das neue Recyclingcenter mit Ökihof am 5. Dezember 2022 den Betrieb aufnehmen. Am 10. Dezember 2022 wird die Eröffnung von 10 Uhr bis 15 Uhr mit der Bevölkerung gefeiert. Mit dem Neubau, der von der Stadt Zug erstellt wurde, wird der Bevölkerung ein umfassendes kundenfreundliches Angebot zur Verfügung gestellt.

Das zugrundeliegende Prinzip der Kreislaufwirtschaft verfolgt verschiedene Ziele der Nachhaltigkeit und Ökologie. Die Verbindung des städtischen Ökihofs mit den Mietern Brockenhaus und GGZ@work schafft dafür ideale Voraussetzungen. Es entsteht ein zukunftsweisendes Recycling-Warenhaus, in welchem entsorgt, repariert, getauscht und eingekauft werden kann. «Beim Bau wurden hohe Massstäbe gesetzt.», sagt Bauchefin Eliane Birchmeier, «Die Gebäude wurden nach dem Standard Minergie-P-ECO erstellt, es wurde ausschliesslich Schweizer Holz verwendet und die grossflächige Photovoltaikanlage liefert sowohl die Energie für das Recyclingcenter als auch für eine Einspeisung in das Stromnetz.»

Das Konzept eines bedienten Ökihofs stellt einen hohen Entsorgungskomfort für die Bevölkerung sicher. Die Nutzungsfreundlichkeit erhöht die Akzeptanz von Recycling. Durch die korrekte Entsorgung ist eine höhere Wiederverwertungsquote der einzelnen Wertstoffe gesichert und ein sorten-reines Recycling möglich. Der Ökihof der Stadt Zug befand sich ab 1999 auf dem Güterbahnhof-Areal, wo enge Platzverhältnisse und eine schwierige Verkehrssituation herrschten. Am neuen Ort sind die Entsorgungsstellen wie auch die Zu- und Wegfahrten für die Beschäftigten und die Kundinnen und Kunden wesentlich komfortabler. Die Entsorgungsstellen können zudem witterungsgeschützt erreicht werden. Es stehen nicht nur Parkplätze zur Verfügung, sondern auch Veloabstellplätze. Für den Veloverkehr wurden zuführende Radstreifen und Velowege erstellt.

22.11.2022

Schulanlage Herti

Holzmodul-Provisorien überbrücken Bauzeit

Nach der Zustimmung des Grossen Gemeinderats zur Erweiterung der Schulanlage Herti wird die Stimmbevölkerung am 29. Januar 2023 an der Urne über die beiden Objektkredite zum Neubau und zur Sanierung des Bestandesbaus befinden. Während das Baugesuch für die Erweiterung erst nach der Urnenabstimmung erfolgt, muss das Bewilligungsverfahren für die Provisorien schon jetzt aufgenommen werden.

Ab dieser Woche liegt das Baugesuch der Abteilung Hochbau des Baudepartements der Stadt Zug für die Errichtung von drei Holzmodul-Provisorien im nördlichen Teil der Schulanlage Herti auf. Sie dienen zur Überbrückung der knapp dreijährigen Bauzeit für die Erweiterung der Schulanlage Herti und bieten dem Kindergarten und der Primarschule einen vorübergehenden Unterschlupf. Der heutige Pavillon der schulergänzenden Betreuung bleibt erhalten und wird auf dem Gelände neu platziert.

Unter der Voraussetzung eines positiven Abstimmungsergebnisses beginnt der Aufbau der drei Holz-modulbauten im Frühjahr 2023, der Umzug von Kindergarten und Schule ist per Ende 2023 geplant. Dann erfolgt auch der Baustart für die Erweiterung der Schulanlage Herti. Der sanierte und umgebaute Bestandesbau wird bereits ab Schuljahr 2025/26 der schulergänzenden Betreuung zur Verfügung stehen und das neue Schulhaus mit Doppelturnhalle ein Jahr später. Die Holzmodul-Provisorien werden von der Stadt Zug gemietet und nach Beendigung der Bauzeit zurückgebaut.

Mit dem Erweiterungsneubau der Schulanlage Herti begegnet die Stadt Zug der akuten Raumnot und dem steigenden Schulraumbedarf im Schulkreis Herti/Letzi. Der Neubau bietet Platz für 24 Klassen mit Aula, Bibliothek und Doppelsporthalle. Der sanierte und umgebaute Bestandesbau dient inskünftig der schulergänzenden Betreuung mit genügend Platz für bis zu sieben Gruppen. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat den beiden Objektkrediten für die Erweiterung der Schulanlage am 25. Oktober 2022 deutlich zugestimmt. Am 29. Januar 2023 entscheidet die Stadtzuger Stimmbevölkerung an der Urne über die Erweiterung der Schulanlage Herti.

11.11.2022
Büro Konstrukt gewinnt Projektwettbewerb

Heilpädagogische Schule und Schulanlage Kirchmatt

Büro Konstrukt gewinnt Projektwettbewerb

Der Projektwettbewerb für den Neubau der Heilpädagogischen Schule (HPS) und die Erweiterung der Schulanlage Kirchmatt ist entschieden. Aus den 16 teilnehmenden Planungsteams ging das Luzerner Architekturbüro Büro Konstrukt AG mit ihrem Projekt «Tsukamori» als Sieger hervor.

Bereits seit 1968 übernimmt das Bildungsdepartement der Stadt Zug, vertreten durch die Stadtschulen, den sonderpädagogischen Bildungsauftrag des Kantons Zug für die Beschulung und die schulergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit kognitiven Beeinträchtigungen und/oder Mehrfachbehinderung im Alter zwischen 4 und 18 Jahren. Seit 2003 ist die Heilpädagogische Schule (HPS) Zug am Standort Maria Opferung angesiedelt. Aufgrund einer nachgewiesenen Schadstoffbelastung muss das Gebäude der HPS rückgebaut werden. Der erforderliche Abbruch hat unmittelbare Auswirkungen auf die Primarschule Kirchmatt, die aufgrund von bestehenden Raumdefiziten in der benachbarten Schulanlage Kirchmatt bereits seit Jahren Räumlichkeiten im Gebäude der HPS belegen muss. Beide Schulen schätzen die gegenseitigen Synergien, die sich aus der Koexistenz ergeben haben.

Der Entscheid, die bestehenden Beziehungen zwischen den Schulen weiterzuführen, und die Erkenntnis, dass die Schulanlage Kirchmatt den aktuellen und zukünftigen Raumbedarf nicht mehr vollumfänglich auf dem schuleigenen Areal abdecken kann, stellte für die Stadt Zug eine einmalige Chance dar: In einem gemeinsamen Konkurrenzverfahren nach Lösungen für eine integrale zukünftige Entwicklung dieser zwei etablierten Schulstandorte zu suchen und diese für die betrieblichen, räumlichen und pädagogischen Anforderungen von Regel- und Sonderschule optimal neu auszurichten. Hierfür wurde von März bis Oktober 2022 ein einstufiger anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren ausgelobt. 16 Planungsteams haben sich der herausfordernden Aufgabe angenommen und eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Mit dem 1. Preis zeichnete das Preisgericht einstimmig das Projekt «Tsukamori» von Büro Konstrukt AG aus Luzern aus. Das Siegerprojekt schlägt eine Entwicklung auf beiden Schularealen vor. Die Jury beurteilte die vorgeschlagene Nutzungsverteilung und die clevere Verdichtung auf dem Kirchmatt-Areal als Schlüssel für den Erfolg. Die grosse Qualität des Projekts zeige sich darin, dass bestehende Synergien erhalten und gleichzeitig die Identität der einzelnen Areale individuell gestärkt werde. Der Neubau der HPS überzeuge dabei als leichtes und kompaktes Gebäude mit ausgewogener Höhe und einer nutzergerechten Massstäblichkeit. Damit werde zum einen ein äusserst übersichtliches Schulhaus mit einer klaren, für die HPS-Schülerinnen und -Schüler leicht fassbaren, internen Organisation geschaffen und gleichzeitig integriere sich das Gebäude städtebaulich und architektonisch überzeugend in die bestehenden ortstypischen Strukturen rund um die Klosteranlage Maria Opferung. Zusätzlich zum Neubau der HPS gelinge dem Siegerprojekt mit der Erweiterung Kirchmatt ein effizienter Ausbau der bestehenden Schulanlage, deren prägnante Bestandsbauten durch die Erweiterung auf intelligente Weise fortgeschrieben werde und so auch die bestehenden Freiräume nicht nur für die wachsende Schülerzahl, sondern auch für die Öffentlichkeit auf qualitätsvolle Weise erhalte. Das Siegerprojekt «Tsukamori» wird nun unter der Leitung des Baudepartements weiterbearbeitet.

18.11.2021
«Corniche» ist das Siegerprojekt für die Erweiterung des Zuger Strandbads

Badeanlagen am Zugersee

«Corniche» ist das Siegerprojekt für die Erweiterung des Zuger Strandbads

Der Wettbewerb für die Erweiterung des Zuger Strandbads ist entschieden: Unter den 28 teilnehmenden Teams gingen die Zürcher Landschaftsarchitekten Antón Landschaft GmbH mit ihrem Projekt «Corniche» als klare Sieger hervor.

Das Zuger Strandbad am Chamer Fussweg erfreut sich grosser Beliebtheit und ist an schönen Sommertagen regelmässig bis auf den letzten Platz besetzt. Längst ist klar, dass die 1959 errichte Anlage an die Kapazitätsgrenzen stösst. 2019 konnte mit dem Erwerb der östlich angrenzenden Oeschwiese durch die Stadt Zug der Grundstein für die dringend notwendige Erweiterung gelegt werden. In einem im April 2021 gestarteten Projektwettbewerb haben 28 in- und ausländische Landschaftsarchitektur-Teams aufgezeigt, wie sich das vergrösserte Strandbad präsentieren könnte.

Mit dem 1. Preis zeichnete die Jury mit klarem Abstand das Projekt «Corniche» von Antón Landschaft GmbH, Zürich, und Ana Sofia Gonçales + Stephan Hausherr Architekten ETH GmbH, Zürich, aus. «Mit dem Projekt Corniche bringt das Siegerteam in einer modernen Interpretation viel mediterranes Flair an den Zugersee. Die lichten Neubauten mit der vorgesetzten Pergola und die weiten, mit Bäumen begrünten Liegewiesen werden die Zugerinnen und Zuger begeistern», zeigt sich Eliane Birchmeier, Stadträtin und Jurypräsidentin, überzeugt.

Das Siegerprojekt zeichnet sich durch einen langgezogenen bogenförmigen Neubau aus, der an der Chamerstrasse einen repräsentativen Ankunftsort und Haupteingang mit einem grosszügigen begrünten Vorplatz schafft. Auf der Südseite öffnet sich der geschwungene Holzbau hin zu einer grosszügigen Spiel- und Liegewiese mit Bäumen und Weitblick über das Wasser. Der Uferbereich ist durch grosse Steine mit Sitzmöglichkeiten gefasst, die an eine breite Sandbucht anschliessen. Das westliche Ufer und die bestehende Terrasse mit dem Baumbestand bleiben unverändert. Eine Aufwertung erfährt hingegen der Familienbereich, der mit einer Liegewiese, einem Spielbereich und einem Planschbecken deutlich vergrössert wird. Das Restaurant ist im südlichen Teil des Neubaus platziert. Unter der beschatteten Pergola bietet sich hier ein weiter Blick auf den See. Und auch in der kälteren Jahreszeit können Spaziergängerinnen und Spaziergänger bei einem warmen Getränk die Sonnenstrahlen geniessen.