Öffentliche Auflage kommunaler Richtplan Stadt Zug
20. Oktober bis 20. Dezember 2023
Mitwirkung unter www.ortsplanung-zug.ch
Die Unterlagen liegen auch physisch auf im Stadthaus an der Gubelstrasse 22 und können dort zu den Öffnungszeiten (08.00-12.00/13.30-17.00 Uhr) eingesehen werden.
Informationsveranstaltung am 22. November 2023, 18.30 Uhr, Theater Casino Zug
Ortsplanungsrevision
Die Stadt Zug ist ein ausserordentlich attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum. Darum wachsen die Stadtzuger Bevölkerung und die Zahl der Arbeitsplätze, aber auch die Anforderungen an Verkehrskonzepte, Infrastruktur und öffentlichen Raum stetig. Ein wichtiges
Instrument, um diese Entwicklung in gesunde Bahnen zu lenken und die Qualität der Stadt langfristig zu bewahren und zu stärken, ist die nach Bundesgesetz periodisch zu erfolgende Ortsplanungsrevision. Alle Gemeinden im Kanton Zug arbeiten derzeit daran.
Mitwirkung der Bevölkerung
Der Stadtrat von Zug legt grossen Wert darauf, die Bevölkerung sowie Interessengruppen aus Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Alle die hier leben, arbeiten, einkaufen oder ihre Freizeit verbringen, sind aufgerufen,
mitzudenken und sich während der öffentlichen Auflage des Richtplans zu beteiligen. In bereits drei vergangenen Mitwirkungsverfahren in den Jahren 2020 und 2021 konnte man sich zur Entwicklung der Räumlichen Gesamtstrategie 2040 und zum Konzept Mobilität und Freiraum einbringen. Die Möglichkeit wurde rege genutzt. Die Rückmeldungen sind in den Prozess der Ortsplanungsrevision und damit auch in den vorliegenden kommunalen Richtplan eingeflossen.
Mitwirkung unter www.ortsplanung-zug.ch
Was befindet sich in der öffentlichen Auflage?
Kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan ist das Instrument des Stadtrats zur Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung hinsichtlich Siedlung, Verkehr, Landschaft, Infrastruktur, Klima, Energie und Ökologie. Gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zug ist der Stadtrat zuständig für dessen Beschluss. Er ist Grundlage für die Nutzungsplanung und von städtischen Infrastrukturprojekten, wie beispielsweise dem Bau von Schulhäusern. Der kommunale Richtplan ist für die städtischen Behörden verbindlich, jedoch nicht für private Grundeigentümer. Demzufolge werden Auf- oder Umzonungsbegehren erst mit dem nächsten Schritt (Bauordnung, Zonenplan) behandelt. Der Richtplan soll künftig eine rollende Planung ermöglichen mit periodischer Überprüfung und Aktualisierung der Massnahmen.
Strategische Leitsätze des Richtplans
– Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Verdichtung
– Lebendiges Zentrum für alle
– Vielfältige Quartiere und kurze Wege
– Flächeneffiziente Mobilität
– Vielfältige und vernetzte Grünraume
Handlungsanweisungen
Sie sind abgeleitet aus den strategischen Leitsätzen und sind verbindliche Aufträge an die Behörden.
Zielkarten
Sie visualisieren den Zielzustand und die erwünschte Entwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Massnahmen
Sie dienen der Umsetzung der Handlungsanweisungen und Zielkarten. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Massnahmen und verorteten Massnahmen.
Wie geht es weiter?
Kommunaler Richtplan
Öffentliche Auflage: 20. Oktober bis 20. Dezember 2023
Auswertung der Mitwirkung und Überarbeitung: bis März 2024
Festsetzung durch den Stadtrat: Frühling 2024
Genehmigung durch die Baudirektion: 2024
Bauordnung und Zonenplan
Erarbeitung: bis Frühling 2024
Politischer Prozess: bis 2025/2026
Abschluss Ortsplanungsrevision: 2026