Der Ersatzneubau der 1999 abgebrannten Liegenschaft «Zum Pfauen» sowie die Sanierung der benachbarten Gebäude Kolinplatz 19 und Kirchenstrasse 3+5 wurden aufgrund ihrer baulichen Abhängigkeiten gemeinsam geplant und umgesetzt. Von 2016 bis 2018 wurden die Altstadthäuser im Kolingeviert sorgfältig und substanzerhaltend saniert. Eine besondere Bedeutung erhielten die historischen Funde, die von der kantonalen Denkmalpflege umfassend dokumentiert und gesichert wurden.
Bauprojekt
Die sechs Gebäude Kolinplatz 15, 19, 21 (neu Kirchenstrasse 1) sowie Kirchenstrasse 3, 5 und 7 zwischen Kolinplatz, Kirchenstrasse, St.-Oswalds-Gasse und Fortunagasse bilden das Kolingeviert und gehören der Einwohnergemeinde Zug.
Im November 1999 brannte die Liegenschaft «Zum Pfauen», damals Adresse "Kolinplatz 21", bis auf ihre Grundmauern ab, wodurch eine (städte)bauliche Lücke entstand. Es bestand grosser Handlungsbedarf, diese Lücke zu schliessen. Eine Machbarkeitsstudie dokumentierte die gegenseitigen baulichen Abhängigkeiten und den grossen Sanierungsbedarf der benachbarten Gebäude Kolinplatz 19 sowie Kirchenstrasse 3 und 5. Aus diesem Grund plante der Stadtrat eine Gesamtsanierung zusammen mit dem Neubau. Die zu sanierenden Liegenschaften waren jedoch nicht Gegenstand des im März 2011 ausgeschriebenen Projektwettbewerbs.
Die Gesamtsanierung begann im November 2016 und umfasste eine grundlegende «Entrümplung» der städtebaulichen Situation. Die begleitenden bauarchäologischen Untersuchungen haben Erstaunliches zum Vorschein gebracht. Oberstes Ziel war es stets, die Gebäude tiefgreifend, aber schonend zu sanieren, damit möglichst viel Substanz und Struktur erhalten bleibt.
Die Sanierungsarbeiten konnten Mitte 2018 abgeschlossen werden. In den sanierten Räumen an der Kirchenstrasse 3+5 sind sechs attraktive Wohnungen und zwei Gewerbeflächen entstanden. Am Kolinplatz 19 sind zwei Altstadtwohnungen und im Erdgeschoss ein gewerbliches Atelier entstanden. Die Stadt Zug hat dank dieser Sanierung attraktiven Wohnraum geschaffen und Gewerbe in der Altstadt angesiedelt. Die Aussenräume können von der Öffentlichkeit wechselseitig genutzt werden.
Gesamtkredit
Parallel zur Planung des Bauprojekts Kolinplatz 21 (neu Kirchenstrasse 1) wurde im Frühjahr 2012 für die benachbarten, stark sanierungsbedürftigen Gebäude Kolinplatz 19 sowie Kirchenstrasse 3 und 5 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese hatte u.a. die Aufgabe, die Liegenschaften auf ihre Abhängigkeiten untereinander und zum Neubau am Kolinplatz 21 hin zu überprüfen. Hinsichtlich denkmalpflegerischer, finanzieller, städtebaulicher und bautechnischer Vorgaben ging es darum, das Geviert als Ganzes zu sichern und zu erhalten. Entsprechend wurden die Kosten für die Sanierung der Liegenschaften Kolinplatz 19, Kirchenstrasse 3 und 5 sowie die Neubaukosten für den Kolinplatz 21 einzeln wie auch als Gesamtbetrag ausgewiesen.
Für die Gesamtsanierung der städtischen Liegenschaften im Geviert Kolinplatz und den Neubau am Kolinplatz 21 beantragte der Stadtrat mit Vorlage Nr. 2202.3 vom 13. Mai 2014 einen Gesamtkredit mit einem Kostendach von brutto CHF 11'073'600.00 inkl. MWST. Aufgrund der schlechten Bausubstanz wurde eine zusätzliche Reserve von CHF 1'104'700.00 beantragt. Der Grosse Gemeinderat stimmte dem Gesamtkredit von CHF 12'178'300.00 mit Beschluss Nr. 1611 vom 30. September 2014 zu.
Urnenabstimmung
Das Stadtzuger Stimmvolk sagte an der Urnenabstimmung vom 8. März 2015 mit 74.5 Prozent deutlich Ja zur Gesamtsanierung des Kolingevierts in der Altstadt und genehmigte den Gesamtkredit von CHF 12'178'300.00.
Sanierung mit enger Begleitung der kantonalen Denkmalpflege
Im November 2016 starteten die Sanierungsarbeiten. In den Gebäuden Kirchenstrasse 3 und 5 stiess man auf verschiedene grössere Herausforderungen. Die Gebäude waren in einem wesentlich schlechteren Zustand als erwartet, zum Beispiel musste das Mauerwerk zum Teil nach allen Seiten abgesichert werden. Dazu kamen historische Funde, die umfangreich dokumentiert und gesichert werden mussten. Insbesondere die entdeckten Wandbilder gaben Anlass zur Freude. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug begleitete nicht nur die Sondierungen und die Neuverlegung der Fernwärmeleitung durch die Wasserwerke Zug, sondern den gesamten Bauprozess. Der sorgfältige Umgang mit der alten Bausubstanz war sehr zeitintensiv.
Eine weitere Herausforderung lag in der Lösungsfindung bezüglich der Erdbebensicherungsmassnahmen, die jedes Gebäude für sich selbst zu erfüllen hatte. Dies erforderte ein enges und intensives Zusammenspiel von Architekten, Bauingenieuren, Denkmalpflege, sonstigen Spezialisten und der Bauherrschaft.
Frühere Umbauten, wie sie vom Amt für Denkmalpflege und Archäologie dokumentiert wurden, haben teilweise tief in die Tragstrukturen eingegriffen. Der Stadt Zug war es wichtig, behutsam mit dem Bestand umzugehen und die intakten Bauteile zu erhalten. Bestehendes Gebälk wurde mit dem aktuellen Stand der Technik so verbunden, dass die statischen und bauphysikalischen Anforderungen erfüllt werden konnten. Auch hinsichtlich Brandschutz wurden die Liegenschaften entsprechend ertüchtigt. Die Gebäudehülle wurde ebenfalls saniert und mit neuen Fenstern versehen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Baudepartement und dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie war stets sehr gut und lösungsorientiert. Die entdeckten Wandmalereien sollten sichtbar bleiben. Sie wurden von Spezialisten an Ort und Stelle fachmännisch gesichert und während der weiteren Ausbauarbeiten saniert. Die Dokumentation der Funde sowie deren Erhalt waren für Stadt und Kanton gleichermassen von grossem Wert.