Die Bevölkerung war eingeladen, innerhalb der Auflagefrist vom 13. November bis 12. Dezember 2025, Einwendungen mit Antrag und Begründung einzureichen.
Die öffentliche Auflage ist beendet. Die Einwendungen und Anträge werden nun ausgewertet.
Ortsplanungsrevision
Seit der letzten Überarbeitung von Zonenplan und Bauordnung im Jahr 2010 haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Auf eidgenössischer und kantonaler Ebene sind neue gesetzliche Vorgaben in Kraft getreten, so zur Innenentwicklung, zum Gewässerschutz und zur Harmonisierung der Baubegriffe. Als weitere inhaltliche Schwerpunkte sind in den letzten Jahren bezahlbarer Wohnraum, das Stadtklima, Frei- und Grünräume sowie die Mobilität in den Fokus gerückt. Diese Themen sind neben vielen anderen in die Ortsplanungsrevision und damit in den überarbeiteten Zonenplan, die neue Bauordnung und die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet eingeflossen.
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